*Familienbeitrag: Der Familienbeitrag wird nur Ehepaaren mit Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gewährt. In eheähnlicher Gemeinschaft lebende Personen werden Ehepaaren
gleichgestellt.
** Für Jugendliche über 18 Jahre, die noch über kein eigenes Einkommen verfügen bzw. sich noch in der Ausbildung befinden, gilt ein ermäßigter Beitrag von 25,-- €. Dabei ist für
die Dauer der Schulzeit, des Studiums oder der Ausbildung jährlich ( bis zum 31.12.), unaufgefordert, ein Nachweis für den Anspruch auf Beitragsreduzierung
vorzulegen.
Die Kündigung der Mitgliedschaft zum Hauptverein und den Abteilungen muss schriftlich bis zum Ende des Kalenderjahres erfolgen.
Nach erfolgtem Beitragsentzug zurückgegebene Lastschriften (wg. Widerspruch) werden ebenfalls als Kündigung angesehen.